(...) die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Art. 37 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung bedeutet entgegen Ihrer Auffassung keine Weisungsbefugnis in jedem Einzelfall. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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