Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag die Hausaufgabe mitgegeben, den Wählerwillen bei der Verteilung der Mandate besser zu berücksichtigen. Denn durch das Prinzip von Überhangsmandaten, kann es da zu Verzerrungen kommen, was gegen das Prinzip von Stimmengleichheit verstößt. (...)
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