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Daniela Wagner
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Frage von Tilman K. •

Frage an Daniela Wagner von Tilman K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag,

ich wende mich an Sie als Mitzeichnerin des Fraktionsantrages “Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten“ v. 17.12.2019.

Kaum angesprochen wird hinsichtlich ökologisch nachhaltig effektiver Stadtgrüngestaltung die erforderliche Stringenz der Umsetzung des bestehenden (!) Baurechtes, z.B. v.a.  §175 Baugesetzbuch (BauGB, hier Pflanzgebot).

Tatsächlich zeigen sich zahlreiche Grundstücke, auf denen per Genehmigung und nach Maßgabe eines Bebauungsplanes (unbeschadet des jew. Landesrechtes zur Ausgestaltung der Freiflächen) eine bestimmte Bepflanzung geboten/vorgeschrieben ist, in einem völlig anderen Zustand (v.a. auch Beton-/Pflasterfläche), als erforderlich.

Ich frage Sie daher

1. Sind Ihnen Anordnungen aufgrund §175 BauGB bekannt ?

2. Ist Ihnen bekannt, welche dieser Anordnungen (ggf. nach Widerspruchsverfahren, Klagen etc.) bestandskräftig geworden sind?

3. Sind Sie bereit, bei geeigneter Stelle (z.B. Bundesregierung per parlamentarischer Anfrage) anzufragen, wo, ob und von wann eine oder mehrere Anordnung(en) aufgrund §175 BauGB

3.1 erfolgten und

3.2 welche davon Bestandskraft erlangten?

Beste Grüße

Tilman Kluge

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kluge,

für Ihre Anfrage bezüglich des sehr wichtigen Themas einer ökologisch nachhaltigen und effektiven Stadtgrüngestaltung möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Mir sind sogenannte Schottergärten oder gar mit Asphalt oder auf andere Weise versiegelte Flächen, die einmal grüne und bunte Vorgärten waren, in denen es summte und brummte, ein ebenso großes Ärgernis, wie anscheinend Ihnen. Denn diese tragen zum Verlust von Artenvielfalt bei und fördern Hitze in unserer Stadt mit der negativen Auswirkung auf Mensch und Natur. Auch senken solche Maßnahmen die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens erheblich oder stoppen diese völlig und erschweren somit die Neubildung von Grundwasser. Mit der Folge, dass bei den vermehrt auftretenden Hitzewelle und Trockenperioden aufgrund der voranschreitenden Klimakrise immer weniger Wasser zur Verfügung steht.

Ganz im Gegensatz dazu Steingärten mit einzelnen meist in Hanglagenbeeten verteilten felsig geformten Natursteinen, die durch ihre erhebliche Wärmespeicherfähigkeit ein Mikro-Klima entwickeln, sodass Sukkulenten und andere wärmeliebenden Pflanzen, wie Rosmarin, Salbei und andere Gewürzpflanzen aus dem Mittelmeerraum wachsen.

Für die Kontrollen der Maßgaben von Bebauungsplänen sind allerdings die Kommunen zuständig, die die Bebauungspläne selbst aufgestellt haben. Bundesseitig besteht hier schlicht keine Zuständigkeit. Auch wenn ich durchaus bereit wäre eine schriftliche Frage an die Bundesregierung zu stellen, würde die Antwort ähnlich ausfallen.

Wir können auf Bundesebene den Rechtsrahmen setzen oder Förderprogramme auflegen und es so erleichtern grün in den Städten zu erhalten oder sogar zu verbessern. So sollte aus meiner Sicht die ausreichende Grünflächenversorgung bei den zu berücksichtigenden Belangen für die Aufstellung von Bauleitplänen in § 1 BauGB aufgenommen werden. So könnten bestehende innerstädtische Grünflächen quantitativ gesichert werden und bei Bauvorhaben ebenso keinen qualitativen Verlust erfahren. Dies sollte an ein verbindliches und regelmäßiges Monitoring geknüpft werden. Um nur ein Beispiel zu nennen.

Zusätzlich sollte der Rechtsrahmen mit Förderinstrumenten, wie etwa der Städtebauförderung, ergänzt werden. So sind über alle Programme der Städtebauförderung Maßnahmen im Bereich Stadtgrün und Klimaanpassung möglich.

Es gibt aber auch kommunale Beispiele, wie mehr grün in der Stadt auf privaten Flächen angereizt werden kann. So fördert die Stadt Darmstadt, basierend auf einem Integrierte Stadtentwicklungskonzept und einem integrierten Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung Mollerstadt, auch private Begrünungsmaßnahmen. Die Förderung zielt darauf ab, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in dem Sanierungsgebiet Innenhöfen und Vorgartenzonen, Dächer und Fassaden zu begrünen. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/nachrichten/rss/news/wissenschaftsstadt-darmstadt-foerdert-private-begruenungsmassnahmen-in-der-mollerstadt?type=97

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner