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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Daniel K. •

Würden Sie das fiktive Partnereinkommen als Ausdruck staatlicher Fürsorge und Wertschätzung betrachten? Und falls ja: Würden Sie sich selbst eine vergleichbare Behandlung gefallen lassen?

Ich habe mit großem Interesse verfolgt, wie von einigen die jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung rechtfertigt wurde.

Als Beamter hingegen muss man für jede Besoldungsanpassung auf Gerichtsentscheidungen hoffen oder gar selbst klagen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass dies viele Jahre dauert – in manchen Fällen bis zu 15 Jahre. Die Ungerechtigkeit und die zermürbende Langwierigkeit solcher Verfahren belasten einen weit über das Finanzielle hinaus.

In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage, die mich persönlich sehr beschäftigt:

Wie würden Sie es empfinden, wenn jemand beschließen würde, Ihre nächsten zehn Diätenerhöhungen nicht auszuzahlen, mit der Begründung, Sie könnten doch theoretisch auf ein fiktives Partnereinkommen zurückgreifen, auch wenn dieser bei 0€ liegt.

Würden Sie eine solche Praxis als Ausdruck staatlicher Fürsorge und Wertschätzung betrachten? Und falls ja: Würden Sie sich selbst eine vergleichbare Behandlung gefallen lassen?

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Sehr geehrter Herr K.,

nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist die vierköpfige Alleinverdienerfamilie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht jedoch Leitbild der Beamtenbesoldung. 

Der Besoldungsgesetzgeber verfügt vielmehr über einen breiten Gestaltungsspielraum, wie das BVerfG in seinen Entscheidungen zum Besoldungsrecht stets hervorhebt. Mit Blick auf die mit den Beschlüssen vom 5. Mai 2020 verschärften gerichtlichen Anforderungen an den Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau ist die Prüfung sachgerecht, ob die Zugrundelegung des Alleinverdienermodells noch zeitgemäß ist. 

In der heutigen gesellschaftlichen Realität verfügen Ehegatten oder mit dem Alimentationsberechtigten in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Partner in der weit überwiegenden Zahl der Fälle über eigenes Einkommen und tragen auf diese Weise zum Unterhalt der Ehe oder Lebensgemeinschaft bei. 

Es erscheint grundsätzlich verhältnismäßig, diese Realität bei der Berechnung der zur Wahrung des Abstandes zur sozialen Grundsicherung erforderlichen Nettobesoldung zu berücksichtigen. Fast alle Länder haben inzwischen entsprechende Modelle mit einer Berücksichtigung eines Partnereinkommens gewählt. Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Berechnungsparameter insoweit für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes angelegt werden sollen.

Darüber hinaus verstehe ich, dass manche Aspekte des Berufs belastend sein können. Aber es lohnt sich, sich bewusst zu machen, was der Staat als Arbeitgeber im Gegenzug garantiert. Da wären Lebenszeitverhältnis und Kündigungsschutz, Beihilfe und Gesundheitsvorsorge, Altersversorgung, Besoldung und Versorgung auch bei Dienstunfähigkeit sowie besondere Unterstützung in Notlagen.

Diese lebenslange Fürsorgepflicht ist und bleibt gesetzlich verankert.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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