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Daniela De Ridder
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Frage von Heinz E. •

3000 Euro Inflationsprämie für Pensionäre. Wie kann es sein, das allein vom moralischen Standpunkt gesehen, der normale Rentner in keinster Weise bedacht wird ?

wie ich der Presse entnehmen kann, wird für den Bundesdeutschen Pensionär die Inflationsprämie von 3000 Euro durch das Bundesversorgungsgesetz geregelt, zugesprochen.
Wie kann es sein, das allein vom moralischen Standpunkt gesehen, der normale Rentner
in keinster Weise bedacht wird ?

mit freundlichen Grüßen
Heinz E.

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe Ihren Punkt, was die empfundene Ungleichbehandlung von Pensionen und Renten anbelangt. Allerdings existieren von Gesetzes wegen zwei grundsätzlich verschiedene Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Altersbezüge. Der Ruhegehaltssatz nach dem Beamtenversorgungsgesetz beträgt maximal 71,75 Prozent der Dienstbezüge, wohingegen die Standardrente nach 45 Beitragsjahren derzeit mindestens 48,1 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten beträgt. Aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Staates muss die Inflationsprämie für die Beamtinnen und Beamten nach dem jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst anteilig auch auf die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden, da dies anderenfalls einer Nullrunde gleichkäme. Bitte beachten Sie, dass von dieser Regelung nur ein überschaubarer Personenkreis profitiert.

Demgegenüber sind die Altersbezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland in den zurückliegenden 10 Jahren deutlich stärker gestiegen als die Pensionen für Beamtinnen und Beamte. Die aktuelle Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 sichert den Rentnerinnen und Rentnern ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorgt für höhere Renten. Damit sind nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr die Renten in diesem Jahr um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten gestiegen. Diese erneut vergleichsweise hohe Anpassung resultiert aus den deutlichen Lohnsteigerungen des letzten Jahres. Folglich wird auch die Lohnentwicklung in diesem Jahr in die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 eingehen. Maßgeblich für die Lohnentwicklung sind dabei aber nicht nur die Tarifabschlüsse in einzelnen Branchen, sondern die durchschnittliche Lohnentwicklung aller Beschäftigten. Der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst fließt aber in die Ermittlung der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller Beschäftigten ein und findet so auch seinen Niederschlag bei der Rentenanpassung im nächsten Jahr.

Darüber hinaus wurde mit der Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 eine Möglichkeit geschaffen, bei geringen Renten einen individuellen Zuschlag zu bekommen, der die konkrete Lebenssituation im Alter berücksichtigt und es den Betroffenen in vielen Fällen erspart, bei den Jobcentern Bürgergeld beantragen zu müssen. Die Grundrente ist ein wirksames Instrument gegen Altersarmut. Darüber hinaus befürworte ich auch zusätzliche Maßnahmen, die der Armutsentstehung generell entgegenwirken. Die Lebenshaltungskosten der Durchschnittsbevölkerung werden maßgeblich und langfristig insbesondere von der Entwicklung der Wohnraummieten bestimmt. Deshalb setze ich mich für die Ausweitung der öffentlichen Wohnungsneubauförderung ein, um das verfügbare Angebot an bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment deutlich zu verbessern.

In der Hoffnung, Ihr Anliegen damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Daniela De Ridder

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