Hessischer Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen Daniel May
Daniel May
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Paul H. •

Warum hat Geographie einen so niedrigen Stellenwert an hessischen Schulen?

Sehr geehrter Herr May, als Quereinsteiger mit berufsbegleitender Lehrerausbildung habe ich es aufgrund des fehlendes Bedarfs am Fach Geographie meine „Karriere“ als Lehrperson in Hessen aufgegeben. Dabei beschäftigt sich dieses Fach als Einziges! mit Klima und Umwelt, hat somit ein Alleinstellungsmerkmal im gesamten Fächerkanon. Hinzu kommt, dass je nach Thema Geographie sowohl dem Fachbereich II (gesellschaftlich) als auch III (naturwissenschaftlich) zuzuordnen ist. Interdisziplinär. Zugleich frage ich mich, weshalb Religion/Ethik in einem säkularen Staat und nach den Missbrauchsfällen – insbesondere der kath. Kirche – einen solch hohen Stellenwert hat. Religion ist Privatsache, oder? In anderen Ländern ist dieses Fach ab der Sek I sogar abwählbar. Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage im Voraus sehr.
Freundliche Grüsse
P. H.

Hessischer Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen Daniel May
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Novelle des Hessischen Schulgesetzes wird unser Vorhaben umgesetzt, einen durchgängigen Politikunterricht an weiterführenden Schulen zu schaffen. Neben dem schrittweisen Ausbau des Fachs Politik und Wirtschaft in der Sekundarstufe 1 wird hierfür im Schulgesetz eine Belegungspflicht für die gymnasiale Oberstufe verankert, die in der Q2 aberdurch das Fach Erdkunde ersetzt werden kann. Das Kerncurriculum Erdkunde wurde dabei überarbeitet. Durch die  Belegungspflicht PoWi oder Erdkunde wird also auch Erdkunde gestärkt.

Der Religionsunterricht ist verfassungsrechtlich geschützt. Der Artikel 7 Abs.3 im Grundgesetz lautet: Der Religionsunterricht ist in öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach. Es ist tatsächlich ein einzigartiges System das das deutsche Staatskirchenrecht etabliert.
Es unterliegt dem staatlichen Aufsichtsrecht und es wird auch, das ist die Essenz des bekenntnisorientierten, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt.  Der Religionsunterricht kann also nicht durch Landesgesetz einfach abgeschafft werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort, meine Haltung zu ihren Fragen verdeutlichen konnte.

Freundliche Grüße

Daniel May, MdL

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