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Daniel Günther
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Frage von Uwe P. •

Frage an Daniel Günther von Uwe P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Afghanistan
Sehr geehrter Herr Günther,
ich habe Zeit meines Lebens die CDU gewählt, weil ich ihr in manchen Aspekten immerhin eine christliche Grundausrichtung attestieren konnte.
Nun lese ich in der heutigen LN, dass Sie stark für die Abschiebung von abgelehnten Afghanen plädiert haben.
Ich kann zwar verstehen, dass Gesetze dazu da sind, um auch durchgesetzt zu werden, doch kann ich das nicht generell in Bezug auf Menschen aus Afghanistan so sehen. Einmal, weil die Nato aktuell m.E. durch ihr Eingreifen in den Krieg dort eine gewisse Verantwortung trägt für Menschen, die z.T. als politisch Verfolgte dort keine sichere Perspektive haben. Wobei auch das subjektive Empfinden einer Person, die unter Verfolgungsängsten leidet, zu berücksichtigen wäre.
Dann gilt vielleicht für ein Land, dass sich seit über 100 Jahren im Dauerkrieg mit sich selbst befindet, eine gewisse menschliche Größe in der Beurteilung der Frage, ob einfach alle von dort abgeschoben werden sollen.
Schließlich gibt es noch den Punkt zu bedenken, dass viele Menschen aus Afghanistan weder zu den sich bekriegenden Gruppen der Sunniten und Schiiten gehören, dass sie also wegen ihres z.B. christlichen Glaubens, aber es gibt ja ohne Frage weitere Minderheiten, dass solche Menschen, die dort einfach nur friedlich leben wollen und in Ruhe gelassen werden wollen, notwendigerweise zwischen die "Mahlsteine" der Konfliktparteien geraten würden.
Und dann: Menschen, die jetzt seit ein paar Jahren hier leben, nie eine Waffe in der Hand gehabt hatten, weil ihre Eltern sie vor der Dauergefahr schützen wollten, sie wären völlig unfähig, dort zu überleben.
Hier wäre vielleicht noch anzumerken, dass wir solche Menschen, die abgeschoben werden sollen, auch nicht gerade beruflich qualifiziert haben, dass sie z.B. dort in der Verwaltung Platz fänden.
Also meine Frage: Kann es sich eine christliche Partei erlauben, jegliche humane Regung vermissen zu lassen, bloß um dem Buchstaben des Gesetzes Genüge zu tun?

Grüße
U.Poppen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Poppen,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 27.01.2017.

Es ist richtig, dass ich mich gegen eine vollständige Aussetzung von Rückführungen nach Afghanistan ausgesprochen habe. Ich unterstütze an dieser Stelle die Politik der Bundesregierung.

Aus meiner Sicht ist in diesem Zusammenhang klarzustellen, dass die Frage, ob eine Person zurückgeführt werden kann, in einem umfassenden rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird. Hierzu gehört nicht nur das Verfahren bei den Ausländerbehörden, sondern möglicherweise auch eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung. Es sind die von Ihnen angesprochenen "Buchstaben des Gesetzes", die hier für die Betroffenen ein hohes rechtsstaatliches Niveau sichern.

Nach Abschluss der rechtsstaatliche Verfahren gibt es eine Reihe von Personen aus Afghanistan, die kein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Teilweise erhalten diese Menschen einen Abschiebungsschutz, weil ihnen in ihrer Heimat ein ernster Schaden droht. Wir haben aber auch in Schleswig-Holstein eine erhebliche Zahl von afghanischen Staatsangehörigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Zum Stichtag 31.10.2016 waren dies 721.

Das Auswärtige Amt erstellt regelmäßig Lagebeurteilungen, aus denen sich ergibt, dass Rückführungen in Teile Afghanistans in Würde und Sicherheit möglich sind. Gleichzeitig gibt es vor Ort eine enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration. Entscheidungen über Rückführungen fallen immer als Einzelfallentscheidungen. Nur ergänzend weise ich darauf hin, dass bundesweit deutlich mehr als 3.000 Menschen freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt sind.

Ich bin zudem der Auffassung, dass es eine berechtigte Erwartung der Bevölkerung gibt, dass auch in Asyl- und Flüchtlingsfragen nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Für einen Rechtsstaat ist dies unverzichtbar, weil ansonsten das Vertrauen in ihn verloren geht.

Natürlich haben Deutschland und auch Schleswig-Holstein die humanitäre Verpflichtung, Menschen zu schützen, die unseren Schutz brauchen. Dieser Verantwortung kommen wir, anderes als andere europäische Staaten, nach. Genauso konsequent, wie wir uns um diese Menschen kümmern, müssen wir auch diejenigen in ihre Heimatländer zurückführen, die kein Bleiberecht bei uns haben. Nur so werden wir die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung dauerhaft erhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Günther

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