Inwiefern hat der GBD angegeben, dass im Jahr 2025 die Besoldung mit der Einmalzahlung verfassungskonform sei?
Sehr geehrter Herr Grosch,
mit Interesse habe ich Ihre Konversation mit Herrn Kevin K. gelesen und hierzu eine Frage.
Sie haben folgende Aussage getroffen:
„Im vergangenen Jahr wurde bereits ein Einmalzahlung gezahlt; nach der Einschätzung des GBD und Anderer war damit – bezogen auf den damaligen Stand – eine verfassungskonforme Besoldung gewährleistet“
Zunächst möchte ich Sie insofern aufklären, dass es bisher zu keiner Auszahlung dieser das Abstandsgebot verletzenden Prämie (800€ md, 500€ rest) kam, die Auszahlung erfolgt wohl in den nächsten Monaten rückwirkend für 2025.
Zudem steht in der Drucksache 19/9935:
„Ob diese Berechnungsmethode verfassungsrechtlich tragfähig sei, sei nicht zweifelsfrei“
„Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung dieser Regelung habe er, der GBD, jedoch - wie bereits früher dargelegt -weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“
Man ist mittlerweile jährlich ~5.000 € hinter Ländern wie Sachsen bei gleicher Konstellation.

