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Clemens Rostock
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Frage von Torsten T. •

Herr Rostock, was wird unternommen, damit umweltfreundliche Heizmethoden mittels elektrischer Wärmepumpen gegenüber umweltverschmutzenden Heizungen (Gas) nicht schlechter gestellt werden?

Bisher war ich der Ansicht, sich die Grüne Partei Deutschlands für umweltfreundliche Lösungen einsetzt. Leider setzt aktuell Ihre Politik auf die Entlastung von umweltunfreundlichen Heizmethoden, anstatt die Besitzer von umweltfreundlichen Heizmethoden mit einzubeziehen.
Wer im Besitz einer umweltfreundlichen Wärmepumpe ist, welche Heizenergie aus regenerativen Energien herstellt, wird von Ihrer Bundespolitik völlig vergessen.
Leider ist hier zu erkennen, unser Wirtschaftsminister hat nach Monaten der Energiekrise noch immer nicht erkannt, wir haben auch eine Stromkrise und nicht nur eine Gas Krise. Die Energiekosten für Umweltfreundliche Heizmethoden haben sich ebenfalls verfünffacht, aber das wird einfach ignoriert. Dabei wäre es ein Einfaches, auch Wärmepumpen, die meist mit einem gesonderten Stromzähler betrieben werden, in die Überlegungen mit einzubeziehen. Leider wird die grüne Politik auf Bundesebene mittlerer Weile ad absurdum geführt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

Vielen Dank für Ihre Frage!

In der Tat sind manche Entlastungen aus ökologischer Sicht zumindest fragwürdig. Besonders deutlich war dies beim sogenannten Tankrabatt. Aber auch den Preisbremsen in den Energiemärkten würde ich als Volkswirt Direktzahlungen an die Endverbraucher*innen vorziehen. Dann wäre der Sparanreiz größer und die Preissignale zwischen fossilen und Erneuerbaren Energien wären deutlicher.

Allerdings ist es auch nicht so, dass die umweltfreundlichen Alternativen nicht gefördert würden. So werden Wärmepumpen beim Einbau subventioniert: bisher über die KfW jetzt Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch wird bei der Entlastung über die Strompreisbremse lediglich 80 % des Vorjahresverbrauchs entlastet und wird der Preis auf 40 ct/kWh gedeckelt. Dabei wurde auch sichergestellt, dass dabei Wärmepumpen und (E-Mobilität) berücksichtigt werden: Wenn die Wärmepumpe min. bei der vorletzten Ablesung des Stromzählers schon in Betrieb war, zählt der Stromverbrauch der Wärmepumpe ja zum Vorjahresverbrauch und ist vom Deckel abgedeckt. Wurde die Wärmepumpe danach in Betrieb genommen ist das auch kein Problem: Bei der Anmeldung der Wärmepumpe erstellt der Verteilnetzbetreiber eine neue Jahresprognose und somit wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe auch vom Preisdeckel abgedeckt. Wird die Wärmepumpe über ein Intelligentes Messsystem oder eine registrierende Leistungsmessung bilanziert, gibt es auch dafür Regelungen. Sollte dies auf Sie zutreffen, kann ich Ihnen dieses FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums empfehlen – Punkt 8 stellt den Weg der Entlastung dar.

Schließlich noch ein Hinweis auf die Entwicklung der Gas- und Strompreise: Der Gaspreis ist deutlich stärker gestiegen als der Strompreis (destatis, so gering im ersten HJ auf Grund des Wegfalls der EEG Umlage, Stromverträge für Neukunden liegen deutlich drüber, (strom-report, gasvergleich)).

Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Rostock

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