(...) Bei der befristeten Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren steht aus umweltpolitischer Sicht zu befürchten, dass künftig Außenbereichsflächen bebaut werden dürfen, ohne dass für diese eine vollumfassende Umweltprüfung erfolgen muss. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ist ein Entgegenkommen der SPD-Bundestagsfraktion auf die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion und einiger weniger Städte, die im Bereich der Innenentwicklung kaum noch Möglichkeiten haben und akutem Wohnungsmangel schnellstmöglich begegnen müssen. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion eingefordert, dass die Einbeziehung von Außenbereichsflächen nur befristet und nur für Flächen gelten darf, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. (...)