(...) Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Petitionsausschusses zu veröffentlichen, wird diese zunächst gemäß der Richtlinie auf die Voraussetzungen geprüft. Das Verfahren sieht dazu eine Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums vor. Die Prüfung kann abhängig von der Komplexität der Petition einige Zeit in Anspruch nehmen. (...)
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