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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Michel K. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Michel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,

mein Thema sind die aktuellen Grundrechtsverletzungen durch verschiedene Geheimdienste, unter anderem unserer Verbündeten und Freunde, der USA sowie Großbritanniens. Im Allgemeinen wird im Deutschen Bundestag ja fraktionsweit geschlossen so abgestimmt, wie die Mehrheit der Fraktion es vorher festgelegt hat. Üblicherweise wird nur dann von dieser Fraktionslinie abgewichen, wenn ein Abgeordneter eine Stimmabgabe mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Daher habe ich zwei Fragen an Sie:

1. Was ist Ihre Meinung zu den aktuell bekannt werdenden Grundrechtsverletzungen durch Geheimdienste? Wie bewerten Sie diese und was gedenken Sie in der kommenden Legislaturperiode zu unternehmen, um sie einzustellen?

2. Sollte Ihre Meinung hierbei von der der Fraktionsmehrheit abweichen, ist für Sie das Thema Grundrechte ein Gewissensthema, bei dem Sie gegebenenfalls von der Linie der Fraktion abweichen würden?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Michel Kangro

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kangro,

ganz herzlichen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform Abgeordnetenwatch. Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen:

Zu Frage 1, 1. Teil (Meinung zu Grundrechtsverletzungen und Bewertung):

Eine flächendeckende und systematische Ausspähung, die auf dem Territorium der BRD von stattfindet, ist inakzeptabel und darf nicht toleriert werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) einer unbestimmten Anzahl von Grundrechtsträgern und einer vermeintlichen Strafbarkeit gemäß § 202a Strafgesetzbuch. Wenn die Staatsanwaltschaften in der BRD aufgrund der Medienberichterstattung keine Strafverfahren einleiten, so gilt für den jeden die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo ­ Im Zweifel für den Angeklagten). Auch wenn die NSA eine massenhafte Ausspähung von US-Telefonaten zugegeben hat, so liegen bis jetzt keine stichhaltigen Beweise vor, dass dies in der BRD ebenfalls der Fall war bzw. ist. Eingeleitete Strafverfahren sind mir nicht bekannt, so dass ich derzeit davon ausgehe, dass es in der BRD keine gesetzeswidrigen Ausspähungen gegeben hat.

Zu Frage 1, 2. Teil (Maßnahmen):

Die Bewertung des Gesamtsachverhaltes und die Frage, welche Maßnahmen zukünftig in Frage kommen, ist primär Sache des Innen- und Rechtsausschusses des Bundestages. Dazu bedarf es allerdings einer sachlich fundierten und nachvollziehbaren Beweislage. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich jetzt nicht zu Maßnahmen äußere, da ich nicht die konkreten Abläufe und Prozesse kenne und insofern auch nicht beurteilen kann, welche Maßnahmen angezeigt wären. Hinzu kommt, dass ich auch nicht die technischen Kenntnisse habe, die Sie als Diplom-Informatiker ganz sicher haben werden. Expertenwissen wäre aber eine elementare Voraussetzung für die Frage der Maßnahmen, das die Ausschüsse sicherlich im Bedarfsfall anfordern würden. Erst nach gesamter Sachverhaltskenntnis und Befragung von Experten wären sicherlich erst die notwendigen und richtigen Maßnahmen möglich.

Zu Frage 2 (Fraktionslinie oder Gewissen):

Die Einhaltung unserer Verfassung ist Grundvoraussetzung für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Dies ist für mich ganz zweifelsfrei eine Gewissensfrage. Insofern würde ich mich auch nur meinem Gewissen verantwortlich fühlen.

Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sofern Sie in der Zukunft weitere Fragen haben, freue ich mich auf eine erneute Nachricht von Ihnen.

Herzliche Grüße nach Friesdorf

Claudia Lücking-Michel