Antwort 05.10.2025 von Claudia Köhler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.

Foto: Andreas Gregor
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.