
Mein Büro und ich werden uns dies genauer ansehen und prüfen, ob es sinnvoll ist, dazu eine Frage an die Bundesregierung zu stellen.
Clara Bünger
Mein Büro und ich werden uns dies genauer ansehen und prüfen, ob es sinnvoll ist, dazu eine Frage an die Bundesregierung zu stellen.
Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist die Aussage, dass das Kostenrisiko des klagenden Eigentümers mit der WEG-Reform reduziert wurde, nicht fehlerhaft.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Auch wenn dies auf den ersten Blick ungerecht wirkt, so hat die Neuregelung des § 46 WEG auch Vorteile für die klagende Eigentümer:in, denn sie reduziert deutlich deren Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.
Auch wenn dies auf den ersten Blick ungerecht wirkt, so hat die Neuregelung des § 46 WEG auch Vorteile für die klagende Eigentümer:in, denn sie reduziert deutlich deren Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.