Wie rechtfertigen Sie Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen, wenn diese nachweislich Kosten sparen und gleichzeitig den Zugang für sozial benachteiligte Menschen weiter verschlechtern?
Ambulante Psychotherapie bringt 2–4 € Nutzen pro investiertem Euro
Menschen mit geringem Einkommen haben deutlich schlechteren Zugang zu Therapie
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre wichtige Anfrage. Sie sprechen zwei zentrale Punkte an, die in der aktuellen Debatte unbedingt zusammengedacht werden müssen: den nachgewiesenen Nutzen psychotherapeutischer Versorgung sowie die soziale Frage des gleichberechtigten Zugangs zu Behandlung.
Es ist wissenschaftlich gut belegt, dass ambulante Psychotherapie nicht nur persönliches Leid lindert und Chronifizierungen verhindert, sondern häufig auch erhebliche Folgekosten reduziert - etwa durch weniger Arbeitsunfähigkeit, weniger stationäre Behandlungen oder geringere Frühverrentung. Psychotherapeutische Versorgung ist deshalb nicht nur gesundheitspolitisch wichtig, sondern auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll.
Gleichzeitig wissen wir, dass Menschen mit geringem Einkommen oder belastenden Lebensumständen häufig größere Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Therapieplatz zu erhalten. Lange Wartezeiten, regionale Unterschiede und soziale Hürden treffen gerade diejenigen besonders stark, die auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Ungleichheit darf sich keinesfalls weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich die aktuellen Diskussionen über mögliche Einschränkungen bei extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen sehr kritisch. Zwar steht die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt unter erheblichem finanziellem Druck, und die Frage einer langfristig tragfähigen Finanzierung muss politisch beantwortet werden. Daraus darf aber nicht der falsche Schluss gezogen werden, ausgerechnet in Bereichen zu kürzen, die nachweislich wirksam sind und langfristig sogar Kosten vermeiden können.
Deshalb wird es im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf ankommen, welche konkreten Auswirkungen einzelne Maßnahmen auf die Versorgungssituation haben könnten - insbesondere für vulnerable und sozial benachteiligte Gruppen. Aus meiner Sicht dürfen finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass Wartezeiten weiter steigen oder der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe erschwert wird.
Ich werde mich deshalb im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Stabilisierung und eine verlässliche, sozial gerechte psychotherapeutische Versorgung miteinander in Einklang gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

