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Christos Pantazis
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Frage von Julia G. •

Die SPD hat sich Koalitionsvertrag dem Ziel der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung verpflichtet, möchte sie jetzt durch die geplante Budgetierung begrenzen und verschlechtern. Warum?

Die geplante Budgetierung gefährdet und begrenzt die psychotherapeutische Versorgung weit mehr als die Honorarsenkungen. Warum wird Psychotherapie begrenzt, obwohl sie nachweislich Leid und Kosten reduziert?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Diskussionen viele Patientinnen und Patienten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verunsichern. Gerade angesichts steigender psychischer Belastungen und bereits heute oft langer Wartezeiten ist die Sorge verständlich, dass Einschränkungen bei der Vergütung die Versorgung weiter verschlechtern könnten.

Zunächst ist mir wichtig, zwei unterschiedliche Entwicklungen voneinander zu unterscheiden:

Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.

Hintergrund dieser Diskussion ist die insgesamt angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. In den vergangenen Jahren ist der Anteil extrabudgetär vergüteter Leistungen in vielen Bereichen deutlich angestiegen. Deshalb wird derzeit darüber diskutiert, wie Ausgabenentwicklungen künftig stärker gesteuert werden können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Für mich ist dabei allerdings klar: Die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlung steht außer Frage. Psychotherapie kann persönliches Leid verringern, Chronifizierungen verhindern und langfristig auch gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Folgekosten reduzieren. Gerade deshalb muss sehr sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen mögliche Veränderungen der Vergütungsstrukturen tatsächlich auf die Versorgung haben.

Ebenso klar ist: Reformen dürfen nicht dazu führen, dass sich Wartezeiten weiter verlängern, Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten oder der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung erschwert wird. Entscheidend wird deshalb sein, im parlamentarischen Verfahren genau zu bewerten, ob die diskutierten Maßnahmen mit dem Anspruch einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Versorgung vereinbar sind.

Das Ziel einer besseren psychotherapeutischen Versorgung bleibt aus meiner Sicht richtig und daran muss sich auch jede Reform messen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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