Wann wird das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz entsprechend geändert, so dass es auch für die freiwillig Versicherten gültig ist ?
Sehr geehrter Herr Ploß,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Uwe E zur Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten.
Wie Sie sicherlich wissen, kann das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz als Murks bezeichnet werden, da die in der GKV freiwillig Versicherten mit diesem Gesetz nicht entlastet werden.

