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Christoph Ploß
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Frage von Andrea K. •

Frage an Christoph Ploß von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ploß,

bekanntermaßen ist die Vergütung für gesetzliche Betreuung seit 12 Jahren nicht mehr erhöht worden. Der Bundesrat hat das im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der Vergütung um 15 % von der Tagesordnung genommen und somit verhindert das kurzfristig eine Verbesserung der Einkommenssituation für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine ermöglicht wird. Die Stundensätze liegen zwischen 27 und 44 €, wobei von diesem Stundensatz sämtliche Ausgaben (Versicherungen, Krankenkasse, Rentenvorsorge, , Büromaterial, Fahrtkosten etc.) zu begleichen sind. Erschwerend kommt hinzu, das man erst drei Monate nach Betreuungsbeginn erstmals einen Vergütungsantrag stellen kann. Bis dann Geld auf dem Konto eingeht vergehen durchschnittlich nochmals ca. 18 Tage. Da die Stundenzahl pauschal abgerechnet werden, erhält man ein Jahr nach Betreuungsbeginn zwischen minimal 2 und maximal 4,5 Stunden pro Monat für einen Betreuten vergütet.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll den Betroffenen möglichst viel Selbstständigkeit ermöglicht werden und der Betreuer hauptsächlich unterstützend tätig sein. Wie soll dies bei einem Zeitkontingent von 2 Stunden im Monat möglich sein, da neben dem persönlichen Kontakt zum Betreuten ja auch noch der gesamte organisatorische Bereich wie z.B. Antragsstellungen, Briefverkehr, Berichte zu erledigen ist. Bsp: eine langjährige Betreute möchte aus dem Pflegeheim wieder in eine eigene Wohnung ziehen. Hierzu müssen Anträge bei den Ämtern gestellt, eine passende Wohnung gesucht, ein Mietvertrag abgeschlossen, eine Bankverbindung eingerichtet, ein Pflegedienst beauftragt, ambulant betreutes Wohnen und der Umzug organisiert werden. Wie soll man dies in 2 Stunden erledigen??

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Antwort von
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Zum Thema: Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuerinnen und der Betreuungsvereine

Gerade in Zeiten, in denen einerseits die Lebenserwartung steigt, andererseits familiäre Netze nicht mehr überall halten, ist die Tätigkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern sowie Betreuungsvereinen aus Sicht von CDU und CSU unverzichtbar. Dieser hohen gesellschaftlichen Bedeutung entspricht auch eine hohe Verantwortung. Rechtliche Betreuung, die den Bedürfnissen der Betreuten in angemessener Weise gerecht werden will, erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, an sozialen Fähigkeiten und an Engagement des Betreuers. Schon um geeignete Personen für die Betreuung zu gewinnen, die Motivation zu erhalten und zu gewährleisten, dass Betreuung mit individueller Zuwendung erfolgt, ist eine angemessene, der Verantwortung entsprechende Vergütung der Betreuung erforderlich. Im Bereich der selbstständigen Berufsbetreuerinnen und -betreuer sind Anstrengungen notwendig, um ausreichend Nachwuchs zu gewinnen. Dass hier Anpassungsbedarf besteht, ergibt sich schon daraus, dass das Vergütungssystem seit 2005 nicht mehr verändert worden ist. Insbesondere die wirtschaftliche Situation von Betreuungsvereinen ist in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch geworden.

CDU und CSU haben im Mai 2017 diese dringend erforderliche Erhöhung der Betreuervergütung beschlossen. Jedoch hat der Bundesrat auf maßgebliches Betreiben rot regierter Länder leider beschlossen, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Gerade das CSU-regierte Bayern hatte sich für eine Abstimmung und die Erhöhung der Betreuervergütung eingesetzt. Die CDU hatte sich schon zuvor auf ihrem Kölner Parteitag im Jahr 2014 für eine Anpassung der Betreuervergütung ausgesprochen. Da es sich bei der Vergütungserhöhung um 15 Prozent lediglich um einen Inflationsausgleich handelt, der seit 12 Jahren nicht mehr geleistet wurde, wäre aus unserer Sicht auch eine Beschlussfassung losgelöst von grundsätzlichen Fragen des Betreuungsrechts, sachgerecht gewesen. Nun kommt es darauf an, spätestens in der neuen Legislaturperiode konkrete und passgenaue weitere Gesetzesinitiativen zu verabschieden, um die Situation der Betreuerinnen und Betreuer zeitnah zu verbessern.

Zum Thema: Einführung eines neuen Vergütungssystems

Um eine fundierte Antwort auf die Vergütung und andere Probleme in der rechtlichen Betreuung geben zu können, ist auf die vollständigen Ergebnisse Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ zu warten, um dann mit den Betroffenen und den zuständigen Bundes- und Landesministerien die dringend notwendigen strukturellen und finanziellen Veränderungen im Betreuungsrecht zu erörtern und umzusetzen. Eines der wichtigen Themen ist, dass Betreuerinnen und Betreuer mehr Zeit für die Arbeit zur Unterstützung ihrer Klientinnen und Klienten zur Verfügung gestellt bekommen, und dass diese Zeit dann auskömmlich vergütet wird. Darauf haben auch bereits die ersten Zwischenberichte der Studie hingewiesen: Demnach arbeiten Betreuer deutlich über den veranschlagten Zeitkontingenten. Der durchschnittlich ermittelte Zeitaufwand bei der Durchführung einer Betreuung liegt bei 4,1 Stunden pro Betreuung monatlich. Der Mittelwert des derzeitig vergüteten Aufwandes liegt demgegenüber bei 3,3 Stunden. Der Zeitanteil für persönliche Kontakte liegt dem 2. Zwischenbericht zufolge bei nur 22 %. Das sind im Durchschnitt 53 Minuten je Monat und Betreuung. Ob eine unterstützungsorientierte Betreuungspraxis nach den Maßstäben der UN-BRK mit einem solchem Zeitbudget möglich sein kann, ist fragwürdig. Die Anzahl abrechenbarer Stunden muss eine unterstützungsorientierte und aktivierende Betreuungsarbeit entsprechend der Komplexität des Fallgeschehens ermöglichen und sicherstellen, dass Betreuung nicht die bloße Ersetzung der Abgabe von rechtlichen Willenserklärungen ist.

Zum Thema: Betreuungsvereine

CDU und CSU wollen der drohenden Schließung von Betreuungsvereinen aufgrund finanzieller Not nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur wollen wir erhalten. Es ist ein schwerer Verlust und zugleich ein deutliches Alarmsignal, dass in den vergangenen Jahren knapp 30 Vereine ihre Arbeit eingestellt haben. Die Politik in Bund und Ländern muss hier unverzüglich gegensteuern, damit weitere Schließungen vermieden werden. Wir appellieren an die Länder, ihre Verantwortung bei der Finanzierung von Betreuungsvereinen konsequenter wahrzunehmen. Ein Betreuungswesen ohne Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer wäre nicht nur weniger menschlich, sondern für den Staat am Ende auch teurer. Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter leisten eine wertvolle Arbeit, die gerade in einer alternden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl an betreuungsbedürftigen Menschen eine besondere Bedeutung hat. Sie werben ehrenamtliche Betreuer an und begleiten diese bei ihrer Tätigkeit, sie unterstützen Angehörige, beraten zu Vorsorgevollmachten und übernehmen selbst schwierige Betreuungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern. Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 3.

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