Wie ist der Stand der Neuregelung zur amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte – etwa jene, die ab sofort in 12-Stunden-Schichten an der Grenze Dienst tun mussten?
Sehr geehrter Herr de Vries,
wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Neuregelung zur amtsangemessenen Alimentation, insbesondere für Beamtinnen und Beamte in unteren Besoldungsgruppen?
Welche Inhalte des früheren Gesetzentwurfs werden trotz des Diskontinuitätsprinzips in die neue Ausarbeitung übernommen, um zügig einen verfassungskonformen Vorschlag vorzulegen?
Wie hoch ist die Priorität dieses Vorhabens im Bundesinnenministerium, und mit welchem zeitlichen Rahmen rechnen Sie?
Gerade für viele Betroffene mit mehreren Kindern und hohen Wohnkosten je nach Region ist die aktuelle Situation zunehmend belastend – wie wird diese Dringlichkeit im weiteren Verfahren berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage, mit der Sie ein sehr relevantes Thema ansprechen. Der Öffentliche Dienst ist eine wichtige Säule in unserer Gesellschaft und die Motivation der Beschäftigten für eine funktionierende Verwaltung elementar, so dass wir alles daransetzen müssen, einen Vertrauensverlust der Beamtinnen und Beamten zu vermeiden. Bereits im vergangenen Juni hatte Herr Alexander Throm, Sprecher der Arbeitsgruppe Innen der CDU Fraktion, mit einem Schreiben an Frau Faeser darum gebeten endlich ein Gesetz zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation vorzulegen. Einen solchen Gesetzentwurf hat das Kabinett im August beschlossen Der ursprüngliche Entwurf war vom Januar 2023, die Koalition hat für diesen Beschluss also fast zwei Jahre gebraucht. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, im Bundestag aber nie debattiert.
Trotz Diskontinuitätsprinzips ist es geboten, schnellstmöglich einen angepassten Gesetzentwurf einzubringen. Das BMI ist sich dieser Dinglichkeit bewusst, insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Belastungen, denen die Beamtinnen und Beamten gegenüberstehen, den steigenden Lebenserhaltungskosten gerecht zu werden. Auch aufgrund der Rechtsprechung des BVerG und der Kritik, die aus den Beamtenverbänden laut wird, ist es erforderlich, dass wir möglichst zeitnah eine verfassungskonforme Regelung finden. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Zeitangabe machen kann, da sich die Regierung gerade erst gebildet hat und die Ausschüsse sich gerade erst konstituieren.
Mit freundlichem Gruß
Christoph de Vries