Frage von Mirko W. •

Vor dem Hintergund der Vorgänge in Thüringen (Verhalten des Alterspräsidenten, Kontrolle des Verfassungsschutzes, Blockade des Landtags) bleiben sie dabei, dass ein Verbotsverfahren unangemessen ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für ihre Anfrage zu einem AfD Verbotsverfahren. Ich bleibe bei meiner Aussage vom 30. September 2024 über Abgeordnetenwatch, dass ein Verbotsverfahren unangemessen ist. Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft ihr einmal mehr, sich als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung zum Verbotsverfahren angesetzt ist, dürfte die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion arbeitet jeden Tag dafür, die AfD inhaltlich zu stellen und das Vertrauen der Menschen in konstruktive und lösungsorientierte Politik wieder zu stärken. Das Schmieden von Plänen für eine „Remigration“ oder die Bezeichnung der Nazi-Zeit als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte sind mehr als gefährlich für unsere offene und plurale Gesellschaft. Hier ist jeder und jede Einzelne von uns gefragt, klar Stellung zu beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

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