Antwort 02.10.2026 von Christoph Bratmann SPD
Eine pauschale Koppelung des Renten-Eintrittsalters an die Lebenserwartung greift zu kurz und ist zu pauschal gedacht.

Christoph Bratmann
Eine pauschale Koppelung des Renten-Eintrittsalters an die Lebenserwartung greift zu kurz und ist zu pauschal gedacht.
Was die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht betrifft, so ist hier die bundespolitische Ebene zuständig
Wir müssen das Potenzial an vorhandenen Lehrkräften, über das wir verfügen, so effizient wie möglich nutzen.