
(...) Gerade hier wohnen aber auch Menschen, die das Rad für ihre Alltagsfahrten nutzen wollen und oft auch in den Privatgrundstücken keine Fahrradgarage zur Verfügung haben, wie dies bei lockerer Bebauung durchaus in den Wohnanlagen üblich ist. Und gerade hier rächt sich wieder einmal die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Verkehrsmittel in der Bayerischen Bauordnung: Während die Schaffung von Parkanlagen für Autos genauestens geregelt und vorgeschrieben ist, fehlen solche Bestimmungen für Fahrräder. (...)