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Christine Aschenberg-Dugnus
FDP
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,

die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.

Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.

Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373

Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Z.,

für Ihre Nachricht vom 21. Juni 2019 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.

Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden kurz die Gründe nennen, die mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.

Als liberale Vertreterin der Bevölkerung in vorrangig gesundheitlichen, aber auch in Fragen anderer unterschiedlicher Themenbereiche, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in hohem Maße und pflege ihn auch. Meine Erfahrungen zeigen, dass die externe Vermittlung der Kommunikation zwischen Petentinnen, Petenten und mir in meiner Funktion als Bundestagsabgeordnete oft mit Abstrichen bei der Konstruktivität des Meinungsaustausches einhergeht. Die weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch verhindert die offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte, zumal ich diese auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte - etwa das öffentliche Teilen von Terminen oder Kontaktdaten im Internet - als eher diskurshemmend und damit schwierig empfinde. Somit ist auch der Übergang in eine andere Art der Kommunikation stark eingeschränkt, ganz zu schweigen von gewissen zeitlichen Verzögerungen bedingt durch die entsprechenden Umwege über eine Internetplattform Dritter.

Ich möchte sie aus diesem Grund freundlich dazu auffordern, meine Website (www.christine-aschenberg-dugnus.de) zu besuchen, sollten Sie Interesse an meinen politischen Aufgaben und Initiativen haben. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sowie auch den direkten Kontakt zu mir und meinem Büro.

Für die Beantwortung ihrer Frage mit diesem Standardschreiben bitte ich aus den oben genannten Gründen um Ihr Verständnis. Auf Ihre direkte Anfrage an mich beziehungsweise mein Büro freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Aschenberg-Dugnus

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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