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Christina Schulze Föcking
CDU
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Frage von Dennis M. •

Frage an Christina Schulze Föcking von Dennis M.

Frau Schulze Föcking,

wie beabsichtigen Sie mit den wissenschaftlich bewiesenen unwirksamen Rasselisten für "gefährliche" Hunde umzugehen? Wird über eine Abschaffung dieser rassistischen Listen nach dem Vorbild anderer Bundesländer nachgedacht? Ist Ihnen bewusst, dass eine Vielzahl der pflichtbewussten Hundehalten stattdessen einen Hundeführerschein für alle bevorzugt und gutheißt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

zu Ihrer Kritik an der Anknüpfung von Regelungen des Landeshundegesetzes NRW an bestimmte Hunderassen nehme ich wie folgt Stellung:

Das Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002 sieht für die aufgeführten Hunderassen bestimmte Reglementierungen wie z.B. eine Erlaubnispflicht für die Haltung und weitgehende Anlein- und Maulkorbpflichten vor.

Zum Hintergrund: Eine Häufung von Beißvorfällen mit Hunden gab vor ca. 15 Jahren den Ausschlag für den Erlass ordnungsrechtlicher Spezialregelungen in allen Bundesländern zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Eine Kategorisierung nach Hunderassen entspricht dabei der Beschlusslage der Innenministerkonferenz. Die 14 im Landeshundegesetz aufgeführten Hunderassen gehen auf eine Empfehlung der Tierschutzreferenten von Bund und Ländern zurück. Das Gesetz entspricht darüber hinaus im Grundsatz der Gesetzeslage der Mehrzahl der Länder.
Die gesetzgeberische Annahme einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen ist zulässig. Mit Urteil vom 16.03.2004 (Az. 1 BvR 1778/01) hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass es verfassungskonform ist, Rassekategorien zu Zwecken der Gefahrenabwehr heranzuziehen. Zugleich trug es dem Gesetzgeber auf, die Entwicklung der Gefährlichkeit von Hunderassen zu beobachten.
Das Landeshundegesetz NRW wurde in der 14. Legislaturperiode evaluiert. Nach der Auswertung der über einen 5-jährigen Zeitraum gesammelten Statistiken und Erfahrungsberichte wurde im November 2008 ein Evaluationsbericht an den Landtag übersandt. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass sich das Landeshundegesetz insgesamt bewährt und zu einer höheren Sicherheit für die Bevölkerung geführt habe. Der Bericht enthielt keine Änderungsempfehlungen in Bezug auf das Gesetz. Die Landtagsfraktionen verständigten sich darauf, keine Änderungen des Landeshundegesetzes vorzunehmen.

Auch die aktuelle Landesregierung hält eine Änderung des Gesetzes derzeit nicht für erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund des letzten Landtagsbeschlusses zu diesem Thema in der vergangenen Legislaturperiode: Der Landtag lehnte am 25.09.2013 einen Gesetzentwurf der Piraten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen ab. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass weiterhin kein Änderungsbedarf des Landeshundegesetzes bestehe.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schulze Föcking

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