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Christin Ziegler
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Frage von Laila G. •

Psychotherapie ist existenziell bedroht-was werden Sie tun?

Sehr geehrte Frau Ziegler, die beispiellose Honorarkürzung der Psychotherapeuten, der am geringsten verdienenden Facharztgruppe, hat zahllose Demos und Petitionen ausgelöst,auf die CDU und SPD kaum reagierten. Fr Warkens aktuelle Pläne bedeuten für mich als ärztliche Psychotherapeutin zusätzlich: Kürzung von Zuschlägen und durch Kopplung von Ausgaben an Einnahmen eine faktische Budgetierung. Gleichzeitig funktioniert die Ausgabenseite weiter nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft. Absehbar verdienen Psychotherapeuten dann 20-30% weniger als vor einem Monat und werden faktisch auf PKV oder Selbstzahler gehen oder aufgeben müssen, auch ich zahle eine Kredit ab und bin ernsthaft existenziell bedroht. Die Versorgung der Patienten wird einbrechen und chronifizierte psych. Erkrankungen werden später viel viel teurer. GKV Beiträge für mich und Angestellte steigtlen parallel.. Dabei wollte die Koalition doch psych. Versorgung verbessern, statt zerstören. Was werden Sie tun?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Sorgen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung nachvollziehen. Gerade Ihre Hinweise auf die wirtschaftliche Situation der Praxen und die möglichen Folgen für die Versorgung nehme ich ernst.

Die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen. Entscheidungen über die konkrete Vergütung werden grundsätzlich von der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen getroffen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht. Für Praxen, die diese Zuschläge in vollem Umfang erhalten, fällt die Absenkung daher geringer aus. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Hinzu kommen die von Ihnen angesprochenen Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter finanziellem Druck. Mit dem Gesetz soll die Ausgabenentwicklung wieder stärker an der Einnahmenentwicklung ausgerichtet werden. Dabei dürfen wir aber die Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung nicht aus dem Blick verlieren.

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz hat das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene kritisch begleitet und sich bis zuletzt für Verbesserungen eingesetzt. Die Koalitionsfraktionen im Bund haben die Bundesregierung zudem aufgefordert, zeitnah ergänzende Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung vorzulegen. Dazu gehören Regelungen für bereits begonnene Behandlungen sowie Ausnahmen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringende Behandlungsfälle.

Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und eine verlässliche Versorgung psychisch erkrankter Menschen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Wir werden deshalb die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen auf die Versorgung und auf die Praxen weiter verfolgen und in die gesundheitspolitischen Beratungen einbeziehen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und für Ihre wichtige Arbeit in der Versorgung.

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