Frage von Luca B. • 25.08.2025
Wie stehen Sie zu einer Liberalisierung des Drogenrechts?
Sehr geehrte Fr. Willnat,
wie stehen Sie zu einer Liberalisierung/Entkriminalisierung der Straftatbestände des BtmG? Insbesondere eine generelle Entkriminalisierung des Besitzes zum Konsum. In wie weit halten sie dort auch andere Maßnahmen, wie z.B. Entzugsverpflichtungen, sinnhafter als strafrechtliche Konsequenzen?
MfG