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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara U. •

Frage an Christiane Blömeke von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Blömeke
Die Grünen in Bremen und Hamburg streben ein Pilotprojekt an, mit dem die Freigabe von von THC- haltigen Substanzen geprüft werden soll. Ich finde die Freigabe grundsätzlich gut, da man damit den Dealern nicht nur das Wasser abgräbt und für eine kontrollierte, gleich bleibende Qualität sorgt. Was mich stört, ist die Begrenzung auf Bremen oder Hamburg.

Mich würde interessieren, wie das funktionieren soll. Ist der Erwerb nur zum sofortigen Gebrauch? Was passiert, wenn der Käufer die Landesgrenze verlässt? Muss er/sie den Kaufbeleg mit sich führen? Werden die Daten des Kunden gespeichert, wenn ja-wo und wie lange? Wie sieht die Verpackung aus, wird sie fälschungssicherer sein als die Mitgliedskarte der Krankenkasse? Da der Abbau von THC im Blut von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, würde ich gern wissen, wie die Verkehrskontrollen aussehen?

Was spricht dagegen, dass man ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene verabschiedet. Sollte es sich als wirkungslos heraus stellen, könnte man es streichen, wie man bereits vorher schon Gesetze geändert oder gestrichen hatte.

Anmerkung der Redaktion
Aufgrund eines technischen Fehlers wurde diese Frage erst am 03.08.2015 an die Abgeordnete übermittelt.
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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zum Thema kontrollierte Abgabe von Cannabis. Es freut mich zu lesen, dass Sie grundsätzlich unsere grüne Position einer legalisierten und begrenzten Abgabe von Cannabis an Erwachsene teilen. In Hamburg haben wir in der Koalition mit der SPD erreicht, dass wir die Möglichkeiten eines Modellprojektes prüfen. Am 24. September wird es zu diesem Thema eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft geben. Da erhoffen wir uns Antworten auf viele Fragen, die wir alle - auch wir Grünen- zu der legalen Abgabe haben.Die von Ihnen gestellten Fragen haben allesamt eine Berechtigung und müssen, wenn es einen Modellversuch geben sollte, berücksichtigt werden. Das wird aber dann keine Aufgabe von uns PolitikerInnen sein, sondern von ExpertenInnen, die sich an die Ausarbeitung und die Umsetzung des Modellversuches machen.

Als Grüne Fraktion orientieren wir uns an der in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg bereits ausgearbeiteten Konzeption für eine wissenschaftlich begleitete, kontrollierte Abgabe an Erwachsene. Sie finden umfangreiche Informationen zum Thema dazu im Internet. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass Berlin Kreuzberg meines Wissens bereits zwei Jahre beraten hat und viele Experten befragt hat, bevor es zu diesem Antrag und zum Beschluss gekommen ist.

Doch auch, wenn sich die Grünen in Berlin, Bremen und Hamburg aktuell für solche Modellprojekte stark machen, sieht die Umsetzung schlecht aus. Voraussetzung ist nämlich, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem entsprechenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) stattgibt. Ob ein solcher Antrag erfolgreich sein kann, ist zur Zeit noch unklar. In der Vergangenheit gab es keine vergleichbaren Ausnahmegenehmigungen. Bislang hat das Bundesinstitut derartige Anträge immer abgelehnt. Daher sehen wir mit Spannung der Antwort des Bundesinstitutes auf den in Berlin gestellten Antrag entgegen. Natürlich würden wir uns auch eine bundesweite Legalisierung wünschen, aber ich glaube ,dass wir davon realistisch noch weit entfernt sind. Zu unterschiedlich sind die Positionen der politischen Parteien untereinander und in den Bundesländern.

Tatsächlich wäre es notwendig, das Betäubungsmittelrecht auf Bundesebene zu ändern. Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Vorschlag gemacht. Wie Sie wissen, stoßen solche Vorstöße der Legalisierung von Cannabis bei der jetzigen Bundesregierung auf massiven Widerstand.

Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie interessant und aufschlussreich.

Mit vielen Grüßen,
Christiane Blömeke