(...) Weder die Väter des Grundgesetzes noch der Deutsche Bundestag als verfassungsändernder Gesetzgeber konnten bis vor kurzem das heutige Ausmaß und die Formen moderner elektronischer Kommunikation erahnen. Der Staat muss aber auf solche neuen Entwicklungen reagieren und die verdeckten Ermittlungsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden anpassen, indem er insbesondere die Online-Durchsuchung bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten und schweren Formen der organisierten Kriminalität ermöglicht. (...)
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