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Christian Schmidt
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Frage von Oliver W. •

Frage an Christian Schmidt von Oliver W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie bekannt ist, wird im April 2008 eine Bestimmung des WaffG in Kraft tretet, nach der legal besessene und registrierte Sportwaffen nicht mehr an die Erben in der bisher üblichen Weise übergeben werden, indem diese automatisch eine Erben-Waffenbesitzkarte bekommen (bisherige Regelung).

Dieses sogenannte Erbenprivileg entfällt also. Zu diesem Thema kursieren unter Sportschützen viele Gerüchte. Es wird sogar behauptet, daß die vererbten Sportwaffen unumkehrbar unbrauchbar gemacht werden müssen. Es gibt bei uns in Mittelfranken sehr viele aktive und erfolgreiche Sportschützen. Die neue Regelung verunsichert viele vor allem ältere Sportkameraden dahingehen, daß die über Jahrzehnte gepflegten und sportlich sowie kulturhistorisch bedeutsamen (Sport)waffen dadurch zerstört werden und für eine weitere Nutzung unbrauchbar sind. Dies würde auch nicht zuletzt für die Erben eine deutliche Abwertung der Erbmasse bedeuten.
Im Juni-Heft der Zeitschrift "Visier" wird in diesem Zusammenhang erstmals auf die vorgeschlagenen Blockiersysteme eingegangen. Dabei ist allen gemeinsam, daß der empfindliche Lauf durch ein Metallstück blockiert werden soll. Auf lange Sicht wird dies durch Kontaktkorosion einer Zerstörung der Waffe gleichkommem. Das kann also doch auch keine Lösung sein ?!
Das Bundeskriminalamt stuft Sport- und Sammlerwaffen als nicht deliktrelevant ein.

Die genannten Blockiersysteme kosten rund 125€/Stück. Dies bedeutet bei einem umfangreicheren Stock an Sport- und/oder Sammlerwaffen einen erheblichen finanziellen Aufwand um das eigene Erbe überhaupt zu erhalten ! Und dies für Blockiersysteme für Waffenartem die - laut BKA - überhaupt nicht deliktrelevant sind !
In meinen Augen steht dies in keinster Weise in Relation zum Nutzen der inneren Sicherheit.

Wie ist Ihre Meinung dazu ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre Email vom 5. Juni 2007 zum Waffenrecht. Sie sprechen sich gegen das Auslaufen des sog. „Erbenprivilegs“ im April 2008 aus.

Ich komme regelmäßig mit vielen Aktiven sowie den Funktionären unserer Sportschützenvereine in Mittelfranken zusammen. Schießsport ist in unserer Region von großer Bedeutung. In den Vereinen engagieren sich mehrere Generationen - von der Schützenjugend bis zu den Senioren - für den Sport und für die Pflege von Brauchtum und Tradition. Dieses konnte ich erst kürzlich im März dieses Jahres anlässlich des 57. Mittelfränkischen Schützentages in Bad Windsheim erleben.

Es wird erörtert, das Auslaufen des Erbenprivilegs sowie die von Ihnen kritisierte Blockierung von geerbten Waffen im Rahmen einer anstehenden Novelle des Waffenrechts noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Sie können versichert sein, dass wir Ihre Argumente und die berechtigten Interessen der Sportschützen in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Eine Entscheidung zeichnet sich aber noch nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB