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Frage von Amelie H. •

Frage an Christian Schmidt von Amelie H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schmidt,

bitte erklären Sie mir, warum die CDU/CSU Bundestagsfraktion derartig eklatant den verfassungsfeindlichen Kurs des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble unterstützt. Ich kann in keinster Weise nachvollziehen, wie eine auf das GG und die demokratischen Grundsätze vereidigte politische Gruppierung so offenkundig die allgemein gültigen Menschenrechte der Bundesbürger offenkundig abschaffen und die BRD in einen totalitären Überwachungsstaat aufgehen lassen möchte.

Die heimliche Durchsuchung privater PC´s und Überwachung von Internet-Verkehrsdaten stellen eine unverhältnismäßige Verletzung der Privatsphäre dar

-- Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

-- Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Sie wollen mit dem Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung des Internetverkehrs eine Verletzung dieser beiden Grundgesetze etablieren, die nicht nur ausnahmslos jeden Bürger unter Generalverdacht stellt, sondern zudem auch noch die Gewaltenteilung aufheben soll, indem der Exekutive Aufgaben der judikative übertragen werden sollen (nämlich die rechtsstaatliche Überprüfung der Exekutiv-Maßnahmen).

Aufgrund der gesetzlich von Ihnen geforderten Sorgfaltspflicht im Amt, muss Ihnen als Fraktion klar sein, dass die technischen Möglichkeiten die Ergreifung der von Ihnen fokussierten Gruppen unmöglich machen und mit den von Ihnen angestrebten Maßnahmen lediglich Kleinstdelikte der Bundesbürger aufgedeckt und verfolgt werden können, die größtenteils nicht einmal auf kriminellen Hintergedanken basieren, sondern lediglich auf Fahrlässigkeit fußen. Bitte erklären Sie mir, wie Sie diese Tatsache vor Ihren Wählern und Ihrem Gewissen verteidigen können.

mfG
Amelie Hansen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hansen,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 26. Juli 2007 zu den vorgesehenen so genannten „Online-Durchsuchungen“ und in der Sie dazu auffordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umzusetzen. Sie sprechen zwei Instrumente an, mit denen wir den aktuellen Bedrohungen des internationalen Terrorismus´ entgegentreten wollen.
Gerne nehme ich zu Ihren Forderungen Stellung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Dem Bundeskriminalamt muss es deshalb möglich sein, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.

Zu Ihrer Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen: Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006, der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist.

Uns war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. Wir haben uns dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär