(...) Die derzeitigen Verhandlungen bieten keinen Anlass für die Annahme, dass die EU-Kosmetikverordnung nach einem Abschluss des TTIP-Abkommens geändert werden müsste. Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen intensiv. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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