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Christian Schmidt
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Christian Schmidt von Ludwig N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in der Diskussion im BR, Münchner Runde v. 12.05.2015, haben Sie in Bezug auf Hofreiters Aussage zum Problem bei Kosmetika und den verbotenen Stoffen H. Hofreiter vorgeworfen:
"In diesem Punkt, H. Hofreiter haben Sie gegen besseres Wissen, behaupten Sie falsche Tatsachen. ... Sie schüren die Ängste der Verbraucher gegen besseres Wissen."
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/programmkalender/sendung-953122.html
Sollte der Link nicht mehr funktionieren, in der BR-Mediathek nachschauen.
1. Finden Sie nicht, dass H. Hofreiters Erklärung Ihren Vorwurf widerlegt hat, was die Befürchtungen durch Abschluss von TTIP betrifft?
2. Können Sie heute schon im Verlauf der Verhandlungen ausschließen, dass die Befürchtungen von H. Hofreiter eintreten werden?

Für mich ergibt sich mit Ihrem Vorwurf aber noch eine andere Frage.
3. Sagen Sie genau so deutlich, dass die damalige Bundesregierung unter Merkel, CDU,CSU,FDP, im Bundestagswahlkampf im Falle des NSA-Skandals mit ihrer Behauptung, die USA hätten ein No-Spy-Abkommen angeboten, sowohl das Parlament als auch die Bürger belogen hat, da eMails eindeutig darauf hinweisen, dass die USA nie ein No-Spy-Abkommen angeboten haben? Wollte man die Bürger im Wahlkampf nur beruhigen? Hat man wider besseres Wissen gehandelt und Parlament und Bürger getäuscht?
z.B.: http://www.tagesschau.de/inland/nsa-affaere-kanzleramt-101.html

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

für Ihre Fragen auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Sie geben mir Gelegenheit, Ihnen die Verhandlungsziele der EU-Kommission für eine Regelung von kosmetischen Mitteln im Rahmen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA zu erläutern.

Mit der EU-Kosmetikverordnung wurde in der Europäischen Union ein hohes Verbraucherschutzniveau bei kosmetischen Mitteln erreicht. Ziel der Bundesregierung ist bei den Verhandlungen, dieses hohe Schutzniveau zu erhalten. Auch die verhandlungsführende Europäische Kommission verfolgt dieses Anliegen.

Die derzeitigen Verhandlungen bieten keinen Anlass für die Annahme, dass die EU-Kosmetikverordnung nach einem Abschluss des TTIP-Abkommens geändert werden müsste. Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen intensiv. Dabei achtet sie auf die Einhaltung der Maßgabe des Verhandlungsmandates der EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, nach welcher das europäische Schutzniveau unter anderem im Verbraucherbereich zu erhalten ist.
Die Regulierungssysteme für Kosmetika in der EU und den USA sind unterschiedlich. So werden in den USA zahlreiche Kosmetika, darunter zum Beispiel Sonnenschutzmittel, als Arzneimittel eingestuft und unterliegen dem Zulassungsverfahren nach Arzneimittelrecht. Die Zahlen zu den im Kosmetikbereich verbotenen Stoffen sind daher nicht vergleichbar.

Trotz unterschiedlicher Regulierungssysteme besteht im internationalen Bereich bei kosmetischen Mitteln bereits heute eine Zusammenarbeit zwischen der EU, den USA und weiteren Staaten im Rahmen der International Cooperation on Cosmetics Regulation (ICCR). Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, sowohl den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen als auch Hemmnisse im internationalen Handel zu minimieren. Herausforderung in den TTIP-Verhandlungen ist es, Bereiche zu identifizieren, in denen eine weitergehende Kooperation möglich und sinnvoll ist, und sich auf Regeln für eine solche Kooperation zu einigen.

Mit TTIP soll also keineswegs eine umfassende Harmonisierung der jeweiligen Regulierungssysteme im Bereich der kosmetischen Mittel erreicht werden. So bleiben zum Beispiel die Listen derjenigen Stoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist, unverändert. Auch nach Abschluss des TTIP Abkommens müssen kosmetische Mittel, die auf dem europäischen Markt angeboten werden, den europäischen Regelungen entsprechen. Dies wurde der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion eingehend erläutert. Diese Antwort ist im Internet einsehbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804271.pdf .

In welchen Bereichen die EU-Kommission eine engere Kooperation mit den USA für möglich hält, kann auf der Internetseite der EU-Kommission nachgelesen werden. Hier finden Sie auch das Positionspapier der EU-Kommission zu den Verhandlungen im Bereich der kosmetischen Mittel: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB