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Christian Schmidt
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Frage von Konrad F. •

Frage an Christian Schmidt von Konrad F.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich finde es erschreckend, dass die Bundesregierung diese Technologie für Deutschland möglich macht.

Dabei beruhigt mich das Argument, dass hier seh enge Grenzen gesetzt werden in keinster Weise. Vielmehr bin ich der Meinung, dass hier ein Tor geöffnet, dass von Konzernen, bei entsprechendem Bedarf, wenn nötig auf dem Klageweg ausgehebelt werden kann.
Die Ausssage von Frau Aigner, die für die CSU in Bayern klar und deutlich sagt, dass Wir das nicht brauchen, soll und muss das Ziel und die Überzeugung aller Politiker in Deutschland sein!
Die Ausbeutung von immer neuen fossilen Energieträgern ist ein Frevel an der Natur und unserer Umwelt und wirkt sich auf die folgenden Generationen genauso schädlich aus wie der unsägliche Irrglaube an die Atomenergie.
Wie stehen sie zu diesem Thema, bzw. sehen Sie Chancen Deutschland ein weiteres Umweltfiasko zu ersparen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Faust,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich kann Ihnen versichern: Für uns genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit beim Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen. Gerade deshalb sind die Entwürfe der Bundesregierung eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang sind sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Es geht also in der aktuellen Diskussion nicht darum, Fracking zu ermöglichen. Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich – heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Das vorliegende Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten ist, etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung.

Auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein.

Da sich ein so weitgehendes Verbot nur rechtfertigen lässt, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist, die Meinungen hierüber aber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu – wissenschaftlich begleitet und unter Wahrung strengster Umweltanforderungen.

Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, gleich ob konventionell oder unkonventionell. Gleiches soll in Zukunft auch für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser gelten.

Das parlamentarische Verfahren wird genutzt, um die vorliegenden noch einmal Entwürfe genau zu prüfen und zu hinterfragen. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns sicher nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister