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Frage von Robert S. •

Frage an Christian Schmidt von Robert S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Mit Ihrem Schreiben vom 3.1.07 gingen Sie auf eine Frage von Herrn Anders ein. Diese Stellungnahme ist für mich unbefriedigend.
Wenn der Bund bei öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot erlassen kann, weshalb dann noch lange Diskussionen ?? Zumindest dieser Teil könnte doch morgen erledigt werden.

Der wichtigste Teil des Rauchverbotes betrifft aber die Gaststätten. Hier wird aus Sicht des Bürgers der "schwarze Peter" zwischen Bund und Ländern hin und hergeschoben. Alleine auf Grund der Arbeitsschutzbestimmungen wäre es dem Bund ohne Ländermitwirkung möglich, ein absolutes Rauchverbot zu erlassen !

Selbst wenn man die Länder an der Entscheidung mitwirken lassen möchte, ist es nicht einzusehen, weshalb ein Rauchverbot auf die lange Bank geschoben wird.

Es ist durch viele Umfragen erwiesen, daß die überwiegende Mehrheit der Bürger ein totales Rauchverbot in Gaststätten befürwortet, selbst eine große Anzahl von Rauchern sind dafür.
Die von Ihnen angedeutete Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Gaststätten ist eine "Krampflösung", es hilft nur ein totales Rauchverbot und das in allen öffentlich zugänglichen gastronomischen Betrieben. Ausnahmeregelungen für Discos, Bierzelte etc. sind ebenfalls Unsinn.

Es ist doch völlig unverständlich, weshalb in einem Land wie Italien, dessen Bürger nun nicht gerade als besonders obrigkeitstreu gelten, ein Rauchverbot von einem Tag auf den anderen ohne irgendwelche Probleme gegriffen hat und in Deutschland sollte das nicht möglich sein ?? Jeder, der öfter nach Italien kommt, ist angetan von den rauchfreien Cafes und Restaurants.

Mit freundlichem Gruß

Robert Sippl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sippl,

vielen Dank für Ihre Email über abgeordnetenwatch.de zum Nichtraucherschutz.

Da nach der Föderalismusreform die Zuständigkeiten für das Gaststättenrecht und den Gesundheitsschutz bei den Ländern liegen sind die Länder gefragt, in ihren Kompetenzbereichen eigene Regelungen zu treffen.
In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen wir so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Damit soll das Rauchen in allen Behörden, Dienstellen und Stiftungen des Bundes und auf Bahnhöfen unterbunden werden. Ebenfalls sollen die Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen, Taxis oder Fähren vor Passivrauchen geschützt werden.

Die Länder-Gesundheitsminister haben sich bereits auf einen grundsätzlichen Kompromiss zum Nichtraucherschutz geeinigt. Wie zu hören ist will die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause ein Nichtraucherschutz verabschieden, welches ein nahezu vollständiges Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken vorsieht.
Damit wäre dann Ihrer Forderung nach einem weit reichenden Rauchverbot Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär