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Christian Schmidt
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Frage von Susanne G. •

Frage an Christian Schmidt von Susanne G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die EU-Kommission hat gegen Deutschland eine Vertragsverletzungsklage auf den Weg gebracht. Es geht um die Nitratbelastung des Grundwassers. Leider ist die Anklageschrift bislang nicht öffentlich zugänglich. Daher beschäftigen mich folgende Fragen:

Zum einen ist hinlänglich und seit langem bekannt, dass die an die EU gemeldeten Messwerte des Belastungsnetzwerkes nicht repräsentativ für das Bundesgebiet sind. Mich würde interessieren, inwieweit dem in der Klageschrift Rechnung getragen worden ist. Laut der Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz e.V. hat die EU erstmals in 2002 auf die Unzulänglichkeit der gemeldeten Messdaten hingewiesen (siehe: http://www.qdr-ev.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1480021939&hash=796cb4f2d7c44c51cd7db67875feab20f5b79dce&file=fileadmin/pdf-downloads/Nitratmn.pdf ). Warum wurde hier nie etwas unternommen?

Zum anderen hat die Große Koalition gerade eben einen Kompromiss für die neue Düngeverordnung erarbeitet. Die Grundzüge der Novellierung müssten ja Teile der Gespräche mit den EU-Gremien im Vorfeld der Klage gewesen sein. Mich würde interessieren, welche Teile der Novellierung aus Sicht der EU-Komission nicht ausreichend sind.

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe und freundliche Grüße

Susanne Günther

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Günther,

danke für Ihre Nachfrage zum Dünge-Gesetz. In Ergänzung zu meiner Antwort an Herr Ohlinger auf abgeordnetenwatch, die auch Ihre Fragen weitgehend beantwortet, möchte ich Ihnen außerdem Folgendes mitteilen:

Die Klage der EU-Kommission gegen die Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie richtet sich ausschließlich gegen die geltende Düngeverordnung aus dem Jahr 2006. Es geht dabei nicht um die von Ihnen angesprochene Novelle der Düngeverordnung.

Über die einzelnen Inhalte der Klageschrift kann im laufenden Verfahren leider keine Auskunft erteilt werden. Das von Ihnen erwähnte Messnetz ist jedoch nicht Gegenstand der Klageschrift. Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Aktionsprogramms hat Deutschland im Rahmen der Berichterstattung über die Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie bis 2012 Messdaten eines Belastungsmessnetzes verwendet. Dieses sollte möglichst genaue Aussagen über die Wirksamkeit der zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie ergriffenen landwirtschaftlichen Maßnahmen ermöglichen. So erfordert es die EG-Nitratrichtlinie.

Das Belastungsnetz wurde damals bewusst so gestaltet, das Veränderungen des Stickstoffeintrags in das Grundwasser aus der Landwirtschaft gezielt abgebildet und andere Verursacherquellen möglichst ausgeschlossen werden konnten. Das Belastungsmessnetz war mit Zustimmung des Bundeskabinetts als Sondermessnetz für den Berufsstand eingerichtet worden und nicht repräsentativ für eine Beschreibung der allgemeinen Nitratsituation im Grundwasser. Daher wurden der Kommission zusätzlich auch Werte eines repräsentativen Messnetzes berichtet. Die Kommission hat diese Vorgehensweise nie grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich auf die geringe Anzahl der Messstellen des Belastungsmessnetzes hingewiesen.

Auf meine Initiative wurde inzwischen das deutsche Messnetz für die Berichterstattung im Rahmen der EG-Nitratrichtlinie von einer Arbeitsgruppe der zuständigen Wasserbehörden der Länder überarbeitet. Ziel war es, eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der EU sicherzustellen. Das neue EU-Nitratgrundwassermessnetz für die Berichterstattung im Rahmen der EG-Nitratrichtlinie ist nun (Nitratbericht 2016) für ganz Deutschland repräsentativ für den Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen ins Grundwasser. Es umfasst rund 700 Messstellen und damit mehr als viermal so viel Messstellen wie das alte Belastungsmessnetz.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister