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Christian Schmidt
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Frage von Olaf F. •

Frage an Christian Schmidt von Olaf F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt,
haben Sie schon einmal eine deutsche Nerzfarm besucht? Müssten, wenn Sie die Pelztierzucht verbieten wollen, nicht auch alle anderen Massentierhaltungen verboten werden? Wo sehen Sie den Unterschied?

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Fechner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fechner,

vielen Dank für Ihr Interesse am Schutz der Tiere und Ihre Fragen zur Pelztierzucht. Grundsätzlich hat der Tierschutz eine hohe politische Priorität für mich. Mein Ziel ist die Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren. Aus diesem Grund habe ich im September 2014 eine „Tierwohl-Initiative“ gestartet und dabei alle Beteiligten, darunter Erzeuger, Industrie, Länder, Forschung, Handel und Verbraucher zu einem Pakt der Verantwortung an einen Tisch geholt.
Zahlreiche Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene sind mittlerweile daraus hervorgegangen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen für Verbraucher, die tierschutzgerecht einkaufen wollen, Zulassungsverfahren für bessere Stalleinrichtungen oder die Weiterentwicklung von Tierschutz-Indikatoren zur Bewertung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Weitere Schritte werden folgen. Details finden Sie im Internet unter www.tierwohl-staerken.de und www.bmel.de .
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit deutlich machen: Ob eine Tierhaltung tiergerecht ist, lässt sich nicht pauschal anhand der Betriebsgröße bewerten. Tierschutz setzt immer am einzelnen Tier an und gilt gleichermaßen für große und kleinere Betriebe. Entscheidend für den Tierschutz sind vor allem das Management und die Fachkompetenz des Tierhalters.

Damit Nutztiere möglichst artgerecht gehalten werden, wurden ein Tierschutzgesetz und eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlassen - mit zahlreichen Anforderungen und Vorgaben für die Haltung von Legehennen, Kälbern, Schweinen, Masthühnern und Kaninchen. Auch für die Pelztierhaltung sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anforderungen geregelt. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass eine den arteigenen Bedürfnissen der Tiere und zugleich wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechende Pelztierhaltung in Deutschland nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund steht ein gesetzliches Verbot in diesem Fall als Weg für mehr Tierschutz im Raum.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB