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Christian Schmidt
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Frage von Andi K. •

Frage an Christian Schmidt von Andi K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sie bringen immer wieder zum Ausdruck, dass ihnen der Jugendschutz besonders am Herzen liegt.

Aus welchem Grund ist die sog. "E-Zigarette" nicht längst im Jugendschutzgesetz verankert, sodass der Verkauf der Geräte sowie der Liquids an Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. zumindest unter 16 Jahren verboten ist?

Ist doch bei dieser Frage kaum mit politischem Widerstand zu rechnen. Selbst die meisten Befürworter dieser "E-Zigaretten" würden - soweit ich das beurteilen kann - eine solche Regelung begrüßen.

Selbst Industrie und Handel unterstützen den Jugendschutzgedanken, indem sie die fraglichen Artikel bereits seit längerem entsprechend Kennzeichnen bzw. den Verkauf an Kinder und Jugendliche verweigern.

Auch grundrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken sind zumindest mir nicht bekannt.

Wo ist das Problem?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zum Themenkomplex der elektronischen Zigaretten habe ich in diesem Forum bereits ausführlich Stellung genommen. Ich habe mich dabei auf die Bewertungen unabhängiger wissenschaftlicher Institute, u.a. des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Deutschen Krebsforschungszentrums bezogen. Die Einrichtungen sind sich einig, dass der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas vor allem für Kinder und Jugendliche Gefahren birgt. Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wie gesagt: Mein Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diesen müssen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern.

Weitere ausführliche Informationen - auch zu den wissenschaftlichen Bewertungen - finden Sie unter http://www.bmel.de. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch aufmerksam machen, auf die gemeinsame Verlautbarung mit meiner Kollegin, Bundesfamilienministerin Schwesig, vom 23. April 2015. Darin sind die wissenschaftlichen Gründe für eine Altersbeschränkung auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas ausführlich erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB