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Christian Schmidt
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Frage von Heinrich V. •

Frage an Christian Schmidt von Heinrich V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

der Justiz- und Psychiatrieskandal Gustl Mollath ist Ihnen doch sicherlich nicht verborgen geblieben, oder?

Was können Sie dazu beitragen, dass Herr Mollath schnellstens wieder in Freiheit kommt?

Wie man der heutigen Rheinischen Post entnehmen kann, wurde gestern im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches eine Zwangsbehandlung mit schlimmsten Nervengiften ab sofort wieder möglich macht. Siehe: http://bit.ly/104m49Y

Haben Sie im Bundestag dafür gestimmt?

Bitte gebe Sie mir kurzfristig Antwort.

Mit freundlichen Grüßen nach Fürth

Heinrich Vetter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vetter,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Auf die Frage, was ich in der Angelegenheit Mollath beitragen kann, antworte ich wie folgt: Ich kann in dieser Angelegenheit gar nichts beitragen. Die Begutachtung der psychischen Verfassung von Herrn Mollath ist allein eine Aufgabe, die von der Justiz zu betreiben ist. Man stelle sich vor, Politiker würden aus eigener Betrachtung heraus über solche schwierige medizinische Fragen Entscheidungen treffen. Insofern teile ich auch nicht die reißerische Bewertung als „Justizskandal“. Auf Anregung der bayrischen Justizministerin ist eine erneute Begutachtung (so weit mir bekannt, findet solche eine routinemäßig sowieso jährlich statt) über den Gesundheitszustand von Herrn Mollath auf dem Weg gebracht worden.

Auf Ihre Frage zum Gesetz „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ sowie nach meinem Stimmverhalten komme ich ebenfalls zurück. Ich habe dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht über eine Betreuungsregelung und eine strenge zeitliche Befristung bzw. Begutachtung der Maßnahmen als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine vernünftige und gebotene Abwägung dar. Auch aus diesem Grund hat auch die Opposition (SPD) zugestimmt bzw. (Bündnis 90/ Die Grünen) sich enthalten, obwohl sie grundsätzlich den Weg mit tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär