(...) Der Gesetzgeber hat sich dabei bewusst nicht für eine 100%ige Bezuschussung entschieden. Zwar erfüllen die freien Schulen den Bildungsauftrag gleichberechtigt, jedoch unterliegen sie nicht den Regularien des Sächsischen Schulgesetzes (beispielsweise im Hinblick auf Klassengrößen etc.), sodass bewusst eine 90%ige Bezuschussung gewählt wurde. Freie Schulen können größere Freiheiten bieten, wie es das staatliche Schulwesen kann. (...)
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