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Christian Meyer
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Frage von Dieter R. •

Frage an Christian Meyer von Dieter R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen

Sehr geehrter Herr Meyer,

in einem Gesprächstermin am 05.03.2012, mit ihnen und weiteren Tierschutzorganisationen, wurde die Problematik der steig ansteigenden Populationen von frei lebenden Katzen thematisiert und über mögliche Handlungsmöglichkeiten beraten.
Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass frei lebende Katzen in der Regel durch Krankheit, Parasitenbefall und Hunger gezeichnet sind und dies als ein tierschutzwidriger Umstand anzusehen ist, der nicht mit dem TSchG und dem Artikel 20a des GG vereinbart werden kann. Es wurde weiterhin festgestellt, dass eine der Hauptursachen, dass diese tierschutzwidrigen Umstände entstehen, auf das Handeln bzw. Nichthandeln von Katzenhaltern zurückzuführen ist, die ihren unkastrierten Katzen Freigang gewähren.
Aus diesem Grund wurde seitens des Bündnis90/Die Grünen eine Gesetzesinitiative angekündigt, um diesen tierschutzwidrigen Umständen zu begegnen. Es war beabsichtigt im Mai diesen Jahres eine Gesetzesinitiative im Parlament einzubringen.
Leider ist bis dato keine Initiative erfolgt.

Das hat uns überrascht, weil wir uns in der Argumentation zur Verhinderung von tierschutzwidrigen Umständen, auch immer auf das Ergebnis des Gesprächstermins vom 05.03.2012 abgestützt haben.

Wir würden gern erfahren, warum die angekündigte Gesetzetsinitiative entfallen ist, weil wir uns in unserer Argumentaion gegenüber von Entscheidungsträgern neu positionieren müssen.

MfG
D. Ruhnke
Katzenhilfe Bleckede e.V.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Ruhnke,

ich sehe weiterhin hohen Handlungsbedarf für einen besseren Tierschutz bei Katzen. Daher auch unser Fachgespräch. Ein Grund für das zunehmende Katzenelend, ist wie sie zurecht schreiben, die deutliche Zunahme der Population durch freilaufende Katzen. Ich begrüße daher auch weiterhin Initiativen, wie die Ihre, die sich für die Kastration von Katzen stark machen. Mit einem Brief an unsere grünen Fraktionen werbe ich auch vor Ort für die Erarbeitung entsprechender Katzenschutzsatzungen, wie sie viele niedersächsische Kommunen mit grüner Unterstützung auch bereits haben (Oldenburg, Bad Zwischenahn, Celle, Osnabrück, Hildesheim etc.).

Warum wir zur Zeit(!) von der Einbringung, des auch von Ihnen gelobten guten Gesetzesentwurfes für einen besseren Katzenschutz absehen, sind mehrere Punkte. Der eine ist eher ein politischer: Wir wollen einen hohen Konsens für ein Katzenschutzgesetz erzielen, so wie es uns auch beim von Tierschutzverbänden gelobten vorbildlichen Hundegesetz (verpflichtender Sachkundenachweis, Tierschutzschulung, Registrierung) zwischen Regierung und Opposition parteiübergreifend gelungen ist.
Wenn wir jetzt in Wahlkampfzeiten einen Gesetzentwurf einbringen, wird sich die CDU/FDP-Landesregierung vermutlich aus Prinzip gegen ein grünes Gesetz aussprechen. Er würde vor der Landtagswahl abgelehnt werden. Daher wollen wir weiter insbesondere auch bei der SPD für einen gemeinsamen Gesetzentwurf werben und freuen uns wenn sie uns in der Sache weiter unterstützen. Im Landtagswahlprogramm werden wir auch die Forderung nach einem besseren Katzenschutz durch Kastration aufnehmen und nach der Wahl in Koalitionsverhandlungen einfordern.

Ein neuer rechtlicher Punkt macht uns jedoch Sorge!

Es ist nämlich fraglich, dass eine solche Länder- und kommunale Katzenschutzregelung überhaupt möglich bleibt.
Wie sie sicher wissen haben CDU und FDP im Bund jedoch ein neues Tierschutzgesetz in Planung, dass in § 13b eine aus unserer Sicht unzureichende Regelung zu Katzen enthält. Sollte dieses Gesetz demnächst wie geplant in Kraft treten, wären alle kommunalen Verordnungen und Landesgesetze für eine zwangsweise Kastration nicht mehr möglich, weil der Bund zu dieser Frage dann eine abschließende Regelung getroffen hätte!

Dies müssen wir gemeinsam verhindern und wir sind da auch in Gesprächen mit den grünmitregierten Ländern im Bundesrat. Angesichts dieser neuen Entwicklung haben wir ein Landesgesetz, dass selbst im unwahrscheinlichen der Beschließung vor dem Bundesgesetz, dann wieder ausser Kraft treten würde, vorerst zurückgestellt.

Wir versuchen derzeit über die Bundestagsfraktion und die grünen LandwirtschaftsministerInnen in den Ländern darauf hinzuwirken, dass der § 13b entweder gestrichen wird - was das beste wäre - oder aber mindestens die Möglichkeit eine Kastrationspflicht vorzuschreiben aufgenommen wird. Ob der Bundesrat allerdings überhaupt dem Tierschutzgesetz zustimmen muss, ist umstritten.

Sie können aber versichert sein, dass ich kommunale, landes- und bundesweite Regelung für eine allgemeine Kastration von Katzen zur Eindämmung des Katzenelends weiterhin für notwendig und richtig halte und ihre fachliche und politische Unterstützung dafür sehr schätze!

Tierschutzfreundliche Grüße

Christian Meyer, MdL