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Christian Magerl
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Frage von Gerhard L. •

Frage an Christian Magerl von Gerhard L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Magerl,

Sie haben sich ja mit dem Tiertransporter, der 700 Ferkel von Dänemark nach Italien transportieren sollte beschäftigt.
Jetzt würde mich interessieren, ob Sie hier berichten könnten, welche Strafen dieses Transportunternehmen zu befürchten hat (oder ob es schon eine Strafe gibt) und ob solche Tiertransporte in Zukunft unterbunden werden, da Sie ja auch festgestellt haben, dass diese Fahrt in 24 Stunden nicht zu schaffen ist.
Außerdem war ich bisher der Meinung, dass nur eine Transportdauer von 8 Stunden erlaubt ist, außer die Tiere werden zwischenzeitlich "umgeladen".

Mit freundlichen Grüßen,

Gerhard Langreiter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Langreiter,

leider kann ich Ihre Fragen derzeit noch nicht beantworten. Aufgrund der Auskunft zur ersten Anfrage habe ich eine zweite an die Staatsregierung eingereicht mit folgendem Wortlaut:

700 tote Ferkel II
In der Antwort auf die erste Anfrage zu den 700 toten Ferkeln schreibt die Staatsregierung u.a.:
„Nach den Angaben aus Dänemark war das Transportfahrzeug am 21.02.2013 um 12 Uhr in Padborg gestartet. Bis zum Bestimmungsort Vivaro in der Region Udine in Italien war in dem von der dänischen Veterinärbehörde gebilligten Transportplan eine geringere Fahrtdauer als 24 Stunden angegeben, so dass keine Ruhepause vorgesehen war.“ „Es erscheint nicht plausibel, dass die Strecke zwischen dem Abfahrtsort Padborg in Dänemark und dem Bestimmungsort Vivaro in Italien von einem LKW bei Einhaltung der Straßenverkehrsordnung innerhalb von 24 Stunden zurückgelegt werden kann.“

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Erkenntnisse wurden bei der Überprüfung des Fahrtenschreibers des LKW hinsichtlich möglicher Verstöße gewonnen?
2. Falls der Fahrtenschreiber nicht überprüft wurde, weshalb nicht?
3. Ist es international üblich, dass bei Tiertransporten nach oder durch Deutschland Fahrtzeiten gebilligt werden, die nur bei Verstößen gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung eingehalten werden können?
4. Wie viele derartige Fälle sind der Staatsregierung bekannt?
5. Hat die Staatsregierung bereits Schritte unternommen, um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, wenn ja, wann, welche und mit welchem Erfolg?
6. Wenn nein, weshalb nicht?

Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie auf meiner Home Page ( www.christian-magerl.de ) veröffentlichen. Bis dahin muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Magerl