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Christian Magerl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Oliver S. •

Frage an Christian Magerl von Oliver S.

Sehr geehrter Herr Dr. Magerl,

ich habe gesehen, daß Sie sich an der von Ihrer Partei initiierten Abstimmung zu dem Dringlichkeitsantrag TTIP nicht beteiligt haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich von Ihnen als jeweiliger Vertreter der initiierenden Partei erwarte, daß Sie sich bei diesen Abstimmungen auch beteiligen. Ich kann das nicht verstehen bzw. akzeptieren (ausser Sie sind krank oder anderweitig massiv verhindert)

Können Sie mir bitte erklären wie zu dieser Art Abstimmungen (Antrags-Einbringung durch die eigene Partei und dann Abstimmungen hierzu) der Abstimmmodus in Ihrer Partei explizit geregelt ist. Gibt es hierzu überhaupt eine "Regel", oder wird hier nur eine lose moralische Verpflichtung geltend gemacht?

Meinen ausführlichen Kommentar zum leider verlorenen Dingrlichkeitsantrag TTIP 2014 Ihrer Partei können Sie auf Abgeordnetenwatch.de und unter der betreffenden Abstimmungsinfoseite finden. Kurz: Sie sollten IMMER als initiierende Partei auch geschlossen abstimmen. Eine Terminsetzung zu Abstimmung sollte immer soweit im Voraus möglich sein.
Bitte sehen Sie diesen Kommentar auch im Zusammenhang mit weiteren ähnlich verlaufenen Abstimmungen. Ich werde weiterhin auf diese Informationen achten und diese auch verteilen.

Nichtsdestotrotz, viel Erfolg in Ihrer weiteren Arbeit!

Mit besten Grüßen,
Oliver Schubert

Portrait von Christian Magerl
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schubert,

leider konnte Herr Dr. Magerl an diesem Tag aus gesundheitlichen Gründen an der Plenarsitzung nicht teilnehmen und somit auch bei diesem Antrag nicht abstimmen.

Anträge werden in unserer Fraktion in Arbeitskreisen und in der Fraktionssitzung vorberaten und diskutiert, bevor sie beim Landtagsamt eingereicht werden. Nach Art. 13 Abs. 2 BV sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Aufträge gebunden. Insofern kann es auch keine verbindliche Regel geben, die einem Abgeordneten ein Abstimmungsverhalten vorschreibt.

Im konkreten Fall hätte Herr Dr. Magerl, wenn er denn nicht aus gesundheitlichen Gründen abwesend gewesen wäre, sicher dem Antrag seiner Fraktion zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Becher

Johannes Becher
Pers. Mitarbeiter Dr. Christian Magerl