
(...) Ich habe das an dieser Stelle bereits begründet. Mit der Frühstücksregelung hat sich das Finanzministerium in den vergangenen Tagen befasst. Mit der nun gefundenen Lösung, umsatzsteuerlich nicht begünstigte Leistungen wie beispielsweise das Frühstück und den Internetzugang zu einem Rechnungsposten „Business-Paket“ zusammenzufassen, können Hotels ab sofort für Geschäftsreisende wieder einen pauschalen Preis für Zimmer und Frühstück anbieten, von dem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Gesamtpreis abzüglich 4,80 Euro steuerfrei erstatten kann. (...)