Die jüngst aus dem Amt geschiedene Große Koalition hat sich mit dem Solidaritätszuschlag-Rückführungsgesetz 30 Jahre nach der deutschen Einheit und 25 Jahre nach der Einführung des Solidaritätszuschlags gleichwohl entschieden, einen Teil der Steuerpflichtigen über den 31. Dezember 2019 hinaus unverändert in voller Höhe der Solidaritätszuschlagpflicht zu unterwerfen.
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