(...) "Das Tragen von DDR-Symbolen muss verboten werden. Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen aus der Zeit der DDR soll – analog zu rechtsradikalen Symbolen – im deutschen Strafrecht dem Tatbestand „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zugeordnet und somit strafbar gemacht werden. (...)
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