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Frage von Erich W. •

Frage an Christian Hanika von Erich W. bezüglich Soziale Sicherung

Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Unter dieser Voraussetzung haben sich ca. 6 Mill. Bürger entschlossen eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann brachten Rot/Grün das GKV- Modernisierungsgesetz 2004 heraus, dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Das hat es seit der Gründung der Bundesrepublik noch nie gegeben. Das ist eindeutig eine Altersdiskriminierung der Rentner und Bürger.
Daher ist eine nachträgliche Änderung eines bestehenden Vertrages m.E. ein Rechtsverstoß und legalisierter Diebstahl. Außerdem hatten viele darauf vertraut, dass eine Deutsche Bundesregierung niemals ein Gesetz verabschiedet, das rückwirkend Verschlechterungen mit sich bringt. Weil sie als juristische Laien das einfach annahmen. Dass die Rot/Grüne Regierung vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge plädierte, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren und diejenigen wieder um ihre Ersparnisse zu bringen und in Altersarmut zu schicken. Zukünftige Generationen können der Politik nicht mehr trauen, damit ist Altersarmut durch dieses Modernisierungsgesetz von 2004 vorprogrammiert und der Volkswirtschaft und den Menschen entsteht ein unermesslicher Schaden durch Verletzung von Vertragsschutz, Vertragstreue, Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Gleichbehandlung, Gerechtigkeit, Verlässlichkeit, Treu und Glauben.

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Weißmann,

zunächst danke für Ihre Nachricht! Hauptkritikpunkt Ihrer Anfrage ist ja das 2004 erlassene GKV-Modernisierungsgesetz. Knackpunkt ist dabei aus meiner Sicht, dass bei Auszahlung der Direktversicherung viele Rentner die vollen Kranken- und Pflegebeiträge nachzahlen müssen. Beitragszahler sind demnach von einer doppelten Sozialabgabepflicht betroffen: Sowohl bei der Beitragszahlung als auch bei der Kapitalauszahlung werden daher Kranken- und Pflegebeiträge fällig. Diesen Missstand müssen wir Freie Wähler durchaus angehen! Diese Doppelbelastung ist ungerecht für mich unerklärlich. Danke für das Aufzeigen dieses Missstandes. Wir werden uns dem Thema annehmen. Unabhängig vom Wahlkampf habe ich Ihre Punkte an unseren gesundheitspolitischen Sprecher weitergeleitet.

Beste Grüße und lassen Sie sich nicht unterkriegen!
Christian Hanika