(...) Die EU kann nur in den Politikbereichen gesetzgebend tätig sein, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Außerdem geben die Verträge für die einzelnen Bereiche jeweils Ziele vor, auf die die Maßnahmen der EU ausgerichtet sein müssen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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