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Lärmemissionen sollen vermieden werden, die Grundlage dafür bildet aber eben die TA Lärm, es gibt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an den Lärmschutz
Leider tut sich auf Bundesebene hierzu derzeit wenig. M. E. liegt dies u. a. daran, dass sich die Bundesländer weiterhin nicht einig sind.
ier ist ähnlich wie bei der Speicherung von Handydaten gründlich abzuwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Interessen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen
Für Grenzpendler wird es hier individuelle Regelungen geben, so dass ich Ihnen auf Ihre Frage an dieser Stelle keine Antwort geben kann.