Setzt sich NRW im Bundesrat für verpflichtende flexible Netzanschlüsse für Speicher ein, und plant das Land Eigenkapital für Stadtwerke über die NRW.BANK für den Verteilnetzausbau?
Das Netzpaket sieht einen Redispatch-Vorbehalt für neue EE-Anlagen vor. Zugleich ist die flexible Netzanschlussvereinbarung (§ 17 Abs. 2b EnWG) nur eine Kann-Regelung: Netzbetreiber dürfen ablehnen, Speicher gemeinsam mit Wind- oder PV-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt anzuschließen. Der Bundesrat hat im Juli 2026 auf Initiative Schleswig-Holsteins einen Entwurf beschlossen, der daraus eine Pflicht machen würde (Drs. 143/26).
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Zudem brauchen Verteilnetzbetreiber viel zusätzliches Eigenkapital. Viele Stadtwerke, auch im Oberbergischen, können das kaum allein aufbringen. Der Bund setzt verstärkt auf private Finanzinvestoren, deren höhere Renditeerwartungen über die Netzentgelte bezahlt werden.
Gibt es auf Landesebene Überlegungen, Stadtwerken öffentliches Eigenkapital bereitzustellen, etwa über die NRW.BANK?

