
(...) Basis für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist weiterhin die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, daran hat auch die Änderung der Rentenanpassungsformel an die demografische Entwicklung nichts geändert. Diese noch heute von allen gewollte lohnorientierte Anpassungsmethodik ist – seit sie im Jahr 1957 mit Zustimmung aller Parteien und der Sozialpartner eingeführt wurde – ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. (...)